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Aktuelles

Wichtige Änderung:

Folgende Termine haben sich verschoben:

das Hegeringsfest findet am 21.04.2012 statt,
nicht wie in der Einladung am 07.04.2012

die diesjährige Hubertusmesse findet am 04.11.2012 um 09:30 Uhr
in der St. Elisabeth Kirche zu Bahnhof Reken statt,
nicht am 28.10.2012

Fuchstag am 18.02.2012

Am zweiten Fuchstag wurde ein Fuchs und ein Marder gestreckt

Taubentag am 11.02.2012

Am zweiten Taubentag wurden in 2 Revieren 90 Tauben erlegt


Taubentag am 28.01.2012

Am ersten Taubentag im Jahr 2012 wurden in 3 Revieren
154 Tauben und
9 Elstern erlegt
(das Foto ist vor dem Mittag entstanden, daher feheln noch ca. 100 Tauben auf dem Bild)

 

 

Fuchstag am 14.01.2012

Bei dem ersten Fuchstag wurden 3 Füchse gestreckt.






Ab sofor't Pflicht:

Schießnachweis und Warnbekleidung bei „Waldschutzjagden"

Nicht nur der Name ist neu, sondern auch die Anforderungen an die Teilnehmer:
Die Rede ist von den Drück- bzw. Bewegungsjagden des Landesbetriebes
Wald und Holz NRW, die zu „Waldschutzjagden" umbenannt wurden.

Für die Teilnahme an diesen Jagden im sogenannten Staatswald — das ist der Bereich der Verwaltungsjagd, des Landesbetriebes Wald und Holz NRW — gilt seit Mitte April dieses Jahres, dass jährlich ein sogenannter Übungsnachweis im Schießen erbracht werden muss, wobei dies auf einem Schießstand oder im Schießkino erfolgen kann.

Auf dem Schießstand sind folgende Disziplinen zu erbringen:

laufender Keiler von rechts, Schussentfernung 50 m, stehend freihändig drei Schüsse;
laufender Keiler von links, Schussentfernung 50 m, stehend freihändig drei Schüsse;
Rehbockscheibe stehend, Schussentfernung 50 m, stehend freihändig zwei Schüsse.
Die erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 80 Punkte.

Zur Teilnahme an den Waldschutzjagden des Landesbetriebes müssen mindestens
35 Punkte erzielt werden.

Alternativ kann der Übungsnachweis in den verschiedenen Schießkinos erbracht werden. Disziplinen sind hier zwei bestimmte Videosequenzen (1 und 2), wobei stehend freihändig drei Schüsse abgegeben werden. Als Ergebnis werden zur Teilnahme an den Waldschutzjagden mindestens drei Treffer „im Leben" gefordert. Während des Übens ist von der Standleitung die sichere Waffenhandhabung zu begutachten und bei positiver Beurteilung mit der Unterschrift zu bestätigen.

Das Übungsschießen kann beliebig oft wiederholt werden. Nur der gültige Versuch wird auf dem Übungsnachweis von der Standleitung eingetragen.
Die Übung ist jährlich zu wiederholen und nachzuweisen.

Artverwandte Übungs- oder Befähigungsnachweise (z. B. Landesschießnadeln oder Ubungsbestätigungen der Schießkinos) können im Einzelfall ebenfalls als Übungsnachweis anerkannt werden. Dieser ist auf den Waldschutzjagden mitzuführen und
vor Jagdbeginn mit dem gültigen Jagdschein vorzuzeigen.

Den Übungsnachweis müssen nicht nur die teilnehmenden (Gast-)Jäger, sondern auch die Dienstangehörigen der Hauptverwaltung und der Regionalforstämter, des Lehr- und Versuchsforstamtes sowie, die Pensionäre des Landesbetriebes erbringen, er muss jedoch nicht von Jägern erbracht werden, die im Rahmen der Einzeljagd im Bereich der Verwaltungsjagd des Landesbetriebes die Jagd ausüben.

Um größtmögliche Sicherheit bei der Jagdaus-Sicherheit geht vor — das gilt auch bei den Waldschutzjagden des Landesbetriebes Wald und Holz NRW.

Ein einfaches Hutband, reicht von nun an dort nicht mehr zur Kenntlichmachung.
Um größtmögliche Sicherheit bei der Jagdausübung zu erreichen,
müssen zudem ab sofort alle Schützen und Treiber, die sich an einer Waldschutzjagd des Landesbetriebes beteiligen, zusätzliche Warnbekleidung tragen. Neben dem bisher vorgeschriebenen roten Hutband für Schützen und der Warnbekleidung für Treiber, ist nun das Tragen'von Warnbekleidung im Bereich des Staatswaldes für
alle Teilnehmer an der Jagd zwingend vorgeschrieben.

Als Warnkleidung können getragen werden:
Warnweste oder -jacke in Signalfarben (z. B. Orange),
Waldarbeiterschutzjacke mit ausreichenden Anteilen (ein Drittel der Oberfläche im Brust und Rückenbereich) an Signalfarben (zum Beispiel rot, gelb, orange)
oder spezielle Warn-Tarnjacken zur Jagdausübung (zum Beispiel Camouflage in Orange).

Informationsquelle; Wochenblatt Nr. 24 Seite 45/46

Gute Nachricht in Sachen Schießwesen:


Seit dem 08.06.2011 können Mitglieder der KJS Borken zu gleichen Konditionen wie die KJS Coesfeld schiessen.
D.h. Wurftauben, Kugelstandgebühren etc. werden erheblich günstiger. Für Gruppen und Einzelschützen.
Bis dato ist die Ausweisung/Vorzeigen per KJS-Mitgliedskarte obligat, da Bodo und Team nur wenige von uns bekannt sind. Nähere Informaionen gibt es unter

http://www.kreisjaegerschaft-coesfeld.de/sch/schiessstand-001.htm

Vielen Dank an Dietmar Wilkes der diese Information an uns weiter geleitet hat



Wichtige Information

Es sei daran erinnert, dass die Schwarzwildstrecke monatlich an die UJB zu melden ist, dies kann telefonisch, per Mail oder per Postkarte bzw. Brief erfolgen.

 

 

 

 

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